Wenn du Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union importierst, können zusätzlich zum Kaufpreis und zu den Versandkosten weitere Kosten entstehen. Dazu zählen insbesondere Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und bei bestimmten Waren Verbrauchsteuern.
Für Onlinehändler:innen sind diese Kosten besonders wichtig. Kaufst du Produkte oder Materialien im Ausland ein, wirken sich Einfuhrabgaben unmittelbar auf deine tatsächlichen Beschaffungskosten und damit auf deine Preiskalkulation aus.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Einfuhrabgaben beim Import von Waren anfallen können und wie sie sich zusammensetzen. Wir erklären dir, wann Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Abgaben relevant werden, wie die Berechnung funktioniert und welche Besonderheiten du bei Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern beachten solltest.
Was sind Einfuhrabgaben?
Einfuhrabgaben sind Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union entstehen können. Dazu gehören vor allem Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern. Welche Abgaben anfallen und wie hoch sie sind, hängt unter anderem von der Warenart, dem Warenwert und dem Ursprung der Produkte ab.
Welche Einfuhrabgaben gibt es?
Der Begriff Einfuhrabgaben fasst mehrere mögliche Abgaben zusammen. Für die meisten Importe sind insbesondere drei Arten relevant.
Zoll
Zölle sind Abgaben auf Waren, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden. Wie hoch der Zollsatz ausfällt, hängt von der jeweiligen Ware und ihrer zolltariflichen Einordnung ab.
Die Unterschiede können erheblich sein. So können beispielsweise bestimmte Textilien mit Zollsätzen von 8 bis 12 Prozent belegt sein, während für Smartphones oder Notebooks ein Zollsatz von 0 Prozent gelten kann. Die tatsächliche Einreihung hängt jedoch von den konkreten Eigenschaften der Ware ab.
Für die Ermittlung des richtigen Zollsatzes ist daher die Zolltarifnummer beziehungsweise die Einreihung der Ware in den Zolltarif entscheidend.
Die passende Zolltarifnummer und den jeweiligen Zollsatz kannst du im Elektronischen Zolltarif (EZT-Online) der deutschen Zollverwaltung recherchieren. Dort findest du außerdem Hinweise zu möglichen Einfuhrbeschränkungen und weiteren Maßnahmen.
Einfuhrumsatzsteuer
Zusätzlich zum Zoll kann bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer, kurz EUSt, entstehen. Sie sorgt dafür, dass eingeführte Waren hinsichtlich der Umsatzsteuer grundsätzlich vergleichbar mit Waren behandelt werden, die innerhalb Deutschlands verkauft werden.
In Deutschland beträgt der reguläre Einfuhrumsatzsteuersatz 19 Prozent. Für bestimmte Waren, beispielsweise einige Lebensmittel oder Bücher, gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird dabei nicht ausschließlich auf den ursprünglichen Einkaufspreis berechnet. Ihre Bemessungsgrundlage kann unter anderem auch den Zoll sowie weitere Kosten und Abgaben umfassen.
Verbrauchsteuern
Für bestimmte Waren können zusätzlich Verbrauchsteuern entstehen. Dazu gehören beispielsweise:
- alkoholische Erzeugnisse
- Tabakwaren
- Kaffee
- Energieerzeugnisse
Bei der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren entsteht grundsätzlich auch die jeweils vorgesehene Verbrauchsteuer, sofern keine besondere Steuerbefreiung oder ein entsprechendes Verfahren greift.
Wann fallen Einfuhrabgaben an?
Einfuhrabgaben spielen vor allem dann eine Rolle, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union eingeführt werden. Dabei solltest du Zoll und Einfuhrumsatzsteuer getrennt betrachten.
Die frühere Zollbefreiung für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert bis 150 Euro wurde zum 1. Juli 2026 abgeschafft. Seitdem gilt für bestimmte Fernverkäufe von Waren in Sendungen bis 150 Euro übergangsweise eine pauschale Zollregelung.
Für die Einfuhrumsatzsteuer besteht keine allgemeine 150-Euro-Freigrenze. Bereits seit Juli 2021 unterliegen grundsätzlich auch geringwertige Waren aus Drittländern der Umsatzsteuer. Für bestimmte Fernverkäufe bis 150 Euro steht mit dem Import One Stop Shop, kurz IOSS, jedoch ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung.
Was gilt seit Juli 2026 für Sendungen bis 150 Euro?
Seit dem 1. Juli 2026 ist die bisherige Zollbefreiung für Sendungen mit einem Wert bis 150 Euro entfallen.
Für bestimmte Fernverkäufe importierter Waren in Sendungen bis zu diesem Wert gilt bis zum 1. Juli 2028 übergangsweise ein pauschaler Zoll von 3 Euro je relevanter Warenposition. Entscheidend ist dabei die zolltarifliche Klassifizierung und nicht allein die Anzahl der Produkte in einem Paket.
Ein Beispiel:
- Fünf identische T-Shirts derselben Tarifposition: 3 Euro Zoll
- Ein T-Shirt und eine Uhr: 6 Euro Zoll
Für Onlinehändler:innen ist diese Regelung besonders relevant, wenn Produkte einzeln oder in kleinen Sendungen aus Drittländern direkt an Kund:innen in der EU verschickt werden.
Wie hoch sind Einfuhrabgaben?
Eine allgemeingültige Prozentzahl für Einfuhrabgaben gibt es nicht. Die Gesamthöhe kann sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen:
Einfuhrabgaben = Zoll + Einfuhrumsatzsteuer + gegebenenfalls Verbrauchsteuer
Wie hoch der Zoll ausfällt, hängt insbesondere von der Art und der zolltariflichen Einordnung des Produkts ab. Auch der Ursprung der Ware kann eine Rolle spielen, beispielsweise wenn Präferenzregelungen oder zusätzliche handelspolitische Maßnahmen gelten.
Daher können selbst zwei Waren mit demselben Kaufpreis unterschiedlich hohe Einfuhrabgaben verursachen.
Wie werden Einfuhrabgaben berechnet?
Für die Berechnung von Einfuhrabgaben musst du zunächst den Zollwert bestimmen. Grundlage ist in vielen Fällen der Transaktionswert, also vereinfacht der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis der Ware. Hinzukommen können beispielsweise Beförderungs- und Versicherungskosten bis zu dem Ort, an dem die Ware in das Zollgebiet der EU gelangt.
Wichtig ist außerdem die richtige Zolltarifnummer. Sie ordnet deine Ware einer bestimmten Position im Zolltarif zu und bestimmt damit unter anderem, welcher Zollsatz gilt. Da sich die Sätze je nach Produkt deutlich unterscheiden können, ist die korrekte Einreihung ein wichtiger Bestandteil der Berechnung.
Vereinfacht lässt sich der Zollbetrag so darstellen:
Zollbetrag = Zollwert × Zollsatz
Anschließend wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Ihre Bemessungsgrundlage umfasst grundsätzlich den Zollwert zuzüglich des Zolls und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren auch die entsprechende Verbrauchsteuer. Je nach Einfuhr können weitere Kosten berücksichtigt werden.
Vereinfacht gilt:
Einfuhrumsatzsteuer = Bemessungsgrundlage × Einfuhrumsatzsteuersatz
Beispiel: Einfuhrabgaben berechnen
Angenommen, du importierst Textilwaren für deinen Onlineshop.
Für das vereinfachte Beispiel gelten folgende Werte:
- Warenwert: 500 Euro
- relevante Transportkosten bis zur EU-Grenze: 50 Euro
- angenommener Zollsatz: 12 Prozent
- Verbrauchsteuer: keine
- Einfuhrumsatzsteuer: 19 Prozent
Zunächst ergibt sich ein Zollwert von 550 Euro.
550 Euro × 12 % = 66 Euro Zoll
Ohne weitere zu berücksichtigende Kosten beträgt die vereinfachte Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer damit 616 Euro.
616 Euro × 19 % = 117,04 Euro Einfuhrumsatzsteuer
In diesem vereinfachten Beispiel entstehen insgesamt:
66 Euro + 117,04 Euro = 183,04 Euro Einfuhrabgaben
Zusammen mit Warenwert und den angenommenen Transportkosten liegen die Kosten damit bei 733,04 Euro.
Das Beispiel zeigt, warum der Einkaufspreis allein für die Kalkulation importierter Waren nicht ausreicht. Der tatsächliche Zollsatz und die steuerliche Bemessungsgrundlage müssen immer für den jeweiligen Einzelfall bestimmt werden.
Einfuhrabgaben im E-Commerce richtig kalkulieren
Für Onlinehändler:innen wirken sich Einfuhrabgaben unmittelbar auf die tatsächlichen Beschaffungskosten aus. Deshalb solltest du beim Vergleich verschiedener Lieferant:innen nicht nur den Einkaufspreis betrachten.
Zu den relevanten Kosten können unter anderem gehören:
- Einkaufspreis
- internationale Transportkosten
- Zoll
- Einfuhrumsatzsteuer
- gegebenenfalls Verbrauchsteuern
- Gebühren für Zollagenten oder Logistikdienstleister:innen
- mögliche zusätzliche Zollmaßnahmen
Nicht alle diese Kosten zählen selbst zu den Einfuhrabgaben. Gebühren eines Versand- oder Logistikunternehmens für die Zollabwicklung sind beispielsweise Dienstleistungsgebühren. Für deine Kalkulation sind sie dennoch relevant.
Aussagekräftiger als der reine Einkaufspreis sind daher die gesamten Kosten, bis sich die Ware an ihrem vorgesehenen Bestimmungsort befindet. In diesem Zusammenhang wird häufig von Landed Costs gesprochen.
Ein zunächst günstiges Produkt aus einem Drittland kann durch Transport, Zoll und weitere Kosten deutlich teurer werden. Für Onlinehändler:innen kann sich das direkt auf Produktmarge, Verkaufspreis und Deckungsbeitrag auswirken.
Wenn du Waren regelmäßig importierst, solltest du die voraussichtlichen Einfuhrabgaben deshalb möglichst vor der Bestellung ermitteln und in deine Preis- und Kostenkalkulation einbeziehen.
Was bedeutet der Import One Stop Shop für Einfuhrabgaben?
Der Import One Stop Shop ist vor allem für Onlinehändler:innen relevant, die Waren aus einem Drittland an Privatkund:innen in der EU verkaufen.
Das IOSS-Verfahren kann für Fernverkäufe von Waren in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro genutzt werden. Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Bei Nutzung des IOSS wird die Umsatzsteuer bereits beim Verkauf erhoben und über das entsprechende Verfahren erklärt und abgeführt. Bei der Einfuhr kann die Ware anschließend unter den vorgesehenen Voraussetzungen von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden, da die Umsatzsteuer bereits beim Kauf erhoben wurde.
Der seit Juli 2026 geltende pauschale Zoll für entsprechende Kleinsendungen ist davon getrennt zu betrachten. Die Zollregelung gilt unabhängig davon, ob IOSS genutzt wird.
Fazit: Einfuhrabgaben von Anfang an berücksichtigen
Einfuhrabgaben können die tatsächlichen Kosten eines Imports deutlich erhöhen. Neben dem Zoll solltest du insbesondere die Einfuhrumsatzsteuer und bei bestimmten Waren mögliche Verbrauchsteuern berücksichtigen. Wie hoch die Abgaben ausfallen, hängt unter anderem vom Warenwert, der Produktart, dem Ursprung und der zolltariflichen Einordnung ab.
Für Onlinehändler:innen ist es deshalb sinnvoll, Einfuhrabgaben bereits vor der Bestellung in die Kosten- und Preiskalkulation einzubeziehen. So kannst du deine tatsächlichen Beschaffungskosten realistischer einschätzen und vermeiden, dass zusätzliche Importkosten deine geplante Marge unerwartet verringern.




